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Anfrage: Milchgeld an die Bauernschaft durch den Bund

Geschäftsnummer:

02.1132

Eingereicht von:

Oehrli Fritz Abraham

Einreichungsdatum:

27.11.2002

Stand der Beratung:

Erledigt

Zuständigkeit:

Volkswirtschaftsdepartement

Schlagwörter:

Arbeit; Milch; Kilogramm; Prozent; Arbeitskosten; Vollkosten; Betriebsleiter; Inklusive; Rappen; Stunde;; Arbeitsverdienst; Einkommen; Angestellte; Franken; Betriebsleiters; Berechnet; Direktzahlungen; Vollkosten:; Prozent;; Tabelle; Arbeitsproduktivität:; Fremdlöhne; Milch:; Bauern; Kilogramm;; Kontingentsgrösse:; Situation; Grafiken; Betriebe:; Bundes

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Eingereichter Text

Nachdem das provisorische Nachlassverfahren für die Swiss Dairy Food AG (SDF) bewilligt wurde, hätten die rund 7000 Milchproduzenten der SDF ohne Intervention des Bundes ihr Milchgeld für praktisch zwei Monate vollständig verloren. Diese Milchbauern warten jetzt schon seit Wochen auf die versprochene Teilausbezahlung ihres Milchgeldes. In der gegenwärtigen Lage des stetig sinkenden landwirtschaftlichen Einkommens ist diese Situation für viele sehr prekär.

Den Landwirten wurde versprochen, dass sie vom 1. August bis 22. September 85 Prozent des vertraglich festgelegten Milchpreises von 80 Rappen pro Kilogramm abgelieferte Milch erhalten werden. Das heisst, sie bekommen 68 Rappen pro Kilogramm abgelieferte Milch. Die Arbeitskosten (Angestellte und Betriebsleiterfamilie) betragen je nach Zone im Mittel zwischen 48 und 78 Rappen pro Kilogramm Milch. In der nachfolgenden Tabelle werden die Vollkosten, der Anteil der Arbeitskosten sowie der Arbeitsverdienst aufgelistet.

Es ist insbesondere darauf hinzuweisen, dass die Milchbauern in der Bergzone mit einem effektiven Verlust von 10 Rappen pro Kilogramm produzierte Milch rechnen müssen, d. h., die Produktionskosten übersteigen den erzielten Erlös von 68 Rappen um 15 Prozent. Dies trifft genau diejenigen Bauern, deren Einkommen sich in den letzten Jahren massiv gesenkt hat, sehr hart. Wird beim landwirtschaftlichen Einkommen die Teuerung der Neunzigerjahre eingerechnet, so sieht man, dass die Landwirtschaft in dieser Zeit rund ein Fünftel ihrer Kaufkraft einbüsste. Dazu werden genau die gleichen Bauern doppelt betroffen, weil auch die Schlacht-, Nutz- und Zuchtviehpreise auf sehr tiefem Niveau sind und dadurch die Einkommenssituation bei immer mehr Bauernfamilien die höchste Alarmstufe erreicht.

Vollkosten und Arbeitskosten:

- 98 Talbetriebe: Kontingentsgrösse: 151 000 Kilogramm; Vollkosten je Kilogramm Milch: Fr. 1.11; davon Arbeitskosten (Fremdlöhne inklusive Arbeit des Betriebsleiters mit 24 Franken pro Stunde berechnet): Fr. 0.48; Arbeitskosten in Prozent der Vollkosten: 43 Prozent; Arbeitsproduktivität: 45 Kilogramm Milch pro Stunde; Arbeitsverdienst inklusive Direktzahlungen (Angestellte und Betriebsleiter): Fr. 15.30 pro Stunde;

- 62 VHZ-/BZ1-Betriebe: Kontingentsgrösse: 127 500 Kilogramm; Vollkosten je Kilogramm Milch: Fr. 1.32; davon Arbeitskosten (Fremdlöhne inklusive Arbeit des Betriebsleiters mit 24 Franken pro Stunde berechnet): Fr. 0.59; Arbeitskosten in Prozent der Vollkosten: 45 Prozent; Arbeitsproduktivität: 38 Kilogramm Milch pro Stunde; Arbeitsverdienst inklusive Direktzahlungen (Angestellte und Betriebsleiter): 14 Franken pro Stunde;

- 22 BZ-2-4 Betriebe: Kontingentsgrösse: 99 200 Kilogramm; Vollkosten je Kilogramm Milch: Fr. 1.65; davon Arbeitskosten (Fremdlöhne inklusive Arbeit des Betriebsleiters mit 24 Franken pro Stunde berechnet): Fr. 0.78; Arbeitskosten in Prozent der Vollkosten: 47 Prozent; Arbeitsproduktivität: 31 Kilogramm Milch pro Stunde; Arbeitsverdienst inklusive Direktzahlungen (Angestellte und Betriebsleiter): Fr. 12.10 pro Stunde.

(Quelle: LMS Hohenrain-Sursee, LBL 8315 Lindau)

Deshalb wird der Bundesrat gebeten, folgende Frage zu beantworten:

Ist er nicht auch der Meinung, dass angesichts oben dargestellter Situation eine Erhöhung der vom Bund versprochenen Auszahlung von 85 Prozent des Milchpreises auf 95 bis 100 Prozent angebracht ist?

Die Vorstösse mit Tabellen und Grafiken können heruntergeladen werden unter: Ratsbetrieb / Curia Vista / Vorstösse mit Tabellen und Grafiken, die in der Geschäftsdatenbank nicht abgebildet werden können.

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